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Luftverkehrsteuer ab 1. September fällig
[01.09.2010] Mit dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 wurde vom Bundeskabinett am 1. September 2010 eine Luftverkehrsteuer auf den Weg gebracht. Klarheit wird es jedoch erst am 26. November 2010 geben, wenn Bundesrat und Bundestag abschließend beraten.
Laut Entwurf soll die Steuer fällig werden für alle Passagiere, die von einem deutschen Flughafen abfliegen. Frachtflüge sind nicht betroffen. Die Steuer soll nach Zielort des gebuchten Fluges berechnet werden und ab sofort für Reiseantritte ab dem 1. Januar 2011 gelten. Damit sollen Vorzieh- und Umgehungseffekte vermieden werden. Geplant ist ab 2011 eine dreistufige entfernungsabhängige Steuer. Für Kurzstrecken wird dann 8 Euro erhoben, für mittellange Strecken zwischen 2.500 und 6.000 Kilometern 25 Euro und für Langstrecken über 6.000 Kilometer 45 Euro. Für die Eingruppierung entscheidend ist die Entfernung zwischen dem Flughafen Frankfurt und dem größten Flughafen des Ziellandes. Bei einem Hin- und Rückflug innerhalb Deutschland, muss zwei Mal die Abgabe für Kurzstrecke gezahlt werden.
Nicht betroffen sind Privat-, Zubringer- und Transferflüge sowie Zwischenlandungen in Deutschland. Kinder unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatz sind ausgenommen.
Wer in Deutschland nur umsteigt, muss in der Regel nicht zahlen. Anders ist das bei Umsteigezeiten oder Unterbrechungen von mehr als zwölf Stunden: Dann wird die Ticketabgabe fällig. Bei Mittel- und Langstreckenflügen ist die Steuer erst nach 24 Stunden Aufenthalt zu zahlen. Derart lange Umsteigezeiten werden allerdings in der Regel nicht erreicht. Bei einem längeren Aufenthalt wegen Streiks oder Flugzeugdefekts ist die Steuer nicht fällig.
Download Gesetzesentwurf
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