Pauschalen für Auslandsreisen 2023

Restaurant | Café | Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)

Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2023 bekannt gemacht.

Die Ländertabelle des Finanzministeriums ist im entsprechenden BMF-Schreiben in der "Übersicht über die ab 1. Januar 2023 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland" ab Seite 4 dargestellt. Fett gedruckt kennzeichnet sind dabei die Änderungen gegenüber 2021. (Die zum 1. Januar 2021 veröffentlichten Beträge galten auch im Kalenderjahr 2022.)

Zum BMF-Schreiben

Weitere Informationen auf der Website des Bundesfinanzminsteriums

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