Das Wichtigste in Kürze: Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen, der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs. Schulen und Kitas sollen schließen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk dringend abgeraten. Am 5. Januar 2021 werden sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.
So setzen die einzelnen Bundesländer den Beschluss vom 13. Dezember 2020 um: Zur Übersicht.