E-Fahrzeuge: BMF erwägt konkretere Regeln für private Nutzung

E-Auto | E-Mobilität | Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)

Wie hoch ist der private Nutzungswert eines steuerbegünstigten Firmenfahrzeugs mit Elektro- oder Hybridantrieb und nach welchen Kriterien wird dieser Wert bestimmt? Das Bundesfinanzministerium (BMF) erwägt für diese Fragen eine Konkretisierung, wie aus dem Entwurf für ein BMF-Schreiben vom 17. Juni 2021 hervorgeht.

Der Entwurf beinhaltet unter anderem eine genauere Definition der Bemessungsgrundlage für den privaten Nutzungswert bei bestimmten Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen. Neben Beispielen zu dessen Ermittlung enthält das Schreiben noch einige Klärungen von Sondersachverhalten. So kann es bei gesondert geleasten Batteriesystemen zu einem steuerlichen Vorteil kommen, was jedoch im Einzelfall mit einer Vergleichsrechnung zu würdigen ist.

Hier finden Sie den Entwurf des BMF-Schreibens vom 17. Juni 2021.

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