Sie planen ein Projekt im Nachbarland Frankreich oder schicken Ihre Mitarbeiter für andere Einsätze ins europäische Ausland? Wussten Sie, dass außer einer A1-Bescheinigung auch eine Meldepflicht besteht?
Auf Grund einer Gesetzeslage von 1996 sind Mitarbeiter für Projekte im europäischen Ausland zu melden. Seit Juni 2016 ist dieses nun verpflichtend und wird natürlich auch dementsprechend kontrolliert. Sollten Ihre Mitarbeiter nicht korrekt gemeldet sein, kann es zu hohen Geldstrafen kommen.
Das Thema ist kompliziert: Gilt die Teilnahme an einem Kongress, einem Seminar oder einer geschäftlichen Besprechung im Ausland bereits als Erbringung einer Dienstleistung und fällt damit unter die EU-Entsenderichtlinie? Und nach welchen Kriterien wird zwischen Dienstreise, Dienstleistung und Entsendung unterschieden?
Wie diese EU Richtlinie in den europäischen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde und wie Sie Ihre Mitarbeiter korrekt anmelden, erfahren Sie am 26. September 2019 in unserem Seminar "Dienstleistungserbringung in Europa - Achtung Meldepflicht! (Teil I)".
Am 27. September 2019 zeigen wir Ihnen in unserem Aufbauseminar Teil II Lösungswege auf und besprechen mit Ihnen praxisnahe Fallbeispiele. Am Ende des Seminares werden Sie die Lösungsansätze ganz individuell auf Ihre interne Prozessstruktur anwenden können.
Ich freue mich auf Ihre Teilnahme!
Herzliche Grüße und bis bald bei der VDR-Akademie
Ihre
Elisa Schmeiser
Leiterin VDR-Akademie
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