Liebe LeserInnen,
Aufgrund einer Richtlinie von 1996 sind Mitarbeiter für Projekte im europäischen Ausland zu melden. Seit Juni 2016 ist diese Meldung verpflichtend und wird entsprechend kontrolliert. Sollten Ihre Mitarbeiter nicht korrekt gemeldet sein, kann es zu hohen Geldstrafen kommen.
Gilt die Teilnahme an einem Kongress, einem Seminar oder einer geschäftlichen Besprechung im Ausland bereits als Erbringung einer Dienstleistung und fällt damit unter die EU-Entsenderichtlinie? Und nach welchen Kriterien wird zwischen Dienstreise, Dienstleistung und Entsendung unterschieden?
Wie die EU-Richtlinie in den europäischen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde und wie Sie Ihre Mitarbeiter korrekt anmelden, erfahren Sie am 1. Dezember 2021 in unserem Seminar
Dienstleistungserbringung in Europa – Achtung Meldepflicht! (Teil I)
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Am 2. Dezember 2021 zeigen wir Ihnen in unserem Aufbauseminar (Teil II) Lösungswege und besprechen praxisnahe Fallbeispiele. Am Ende des Seminars werden Sie die Lösungsansätze ganz individuell auf Ihre interne Prozessstruktur anwenden können.
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Herzliche Grüße und bis bald bei der VDR-Akademie,
Ihre
Sandra Jahn
Referentin VDR-Akademie
P.S. Ein Blick auf die die VDR-Akademie Website lohnt sich: Die Termine für 2022 sind online und warten darauf, für Ihre nächste Weiterbildung entdeckt zu werden!
23.11.2021 | Datenschutz im Business Travel Management
29.11.2021 | Homeoffice im In- und Ausland: Achtung Steuerrecht!
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