Liebe Leser,
bereiten Sie Ihre Reisenden perfekt vor und lassen Sie sie nicht im Regen stehen. Dazu gehört innerhalb Europas in jedem Fall das Thema „Meldepflicht“. Auch wenn Geschäftsreisen momentan nur in Ausnahmefällen stattfinden, steigt die Notwendigkeit wichtige Reisen durchzuführen, da sie zur Wertschöpfung beitragen. Das zeigt das aktuelle VDR-Barometer. Somit wird es Zeit, sich mit den geltenden Regelungen zu beschäftigen.
Aufgrund einer Richtlinie von 1996 sind Mitarbeiter für Projekte im europäischen Ausland zu melden. Seit Juni 2016 ist diese Meldung verpflichtend und wird entsprechend kontrolliert. Sollten Ihre Mitarbeiter nicht korrekt gemeldet sein, kann es zu hohen Geldstrafen kommen.
Das Thema ist kompliziert: Gilt die Teilnahme an einem Kongress, einem Seminar oder einer geschäftlichen Besprechung im Ausland bereits als Erbringung einer Dienstleistung und fällt damit unter die EU-Entsenderichtlinie? Und nach welchen Kriterien wird zwischen Dienstreise, Dienstleistung und Entsendung unterschieden?
Wie die EU-Richtlinie in den europäischen Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde und wie Sie Ihre Mitarbeiter korrekt anmelden, erfahren Sie am 28. April 2021 in unserem Seminar Dienstleistungserbringung in Europa – Achtung Meldepflicht! (Teil I)
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Am 29. April 2021 zeigen wir Ihnen in unserem Aufbauseminar (Teil II) Lösungswege auf und besprechen mit Ihnen praxisnahe Fallbeispiele. Am Ende des Seminares werden Sie die Lösungsansätze ganz individuell auf Ihre interne Prozessstruktur anwenden können.
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Dank unseres Hybrid-Konzeptes entscheiden Sie, ob Sie online oder in Präsenz teilnehmen. Geben Sie Ihre Wahl einfach bei der Anmeldung an.
Herzliche Grüße und bis bald bei der VDR-Akademie,
Ihre
Sandra Jahn
Referentin VDR-Akademie
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