VDR begrüßt angekündigten Verzicht auf A1-Bescheinigung

Der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) begrüßt die von der Europäischen Kommission angekündigte Abschaffung der A1-Bescheinigung für Dienstreisen ins EU-Ausland.

„Wir freuen uns, dass die EU hier endlich einer Forderung des VDR nachkommt und im Sinne der deutschen Wirtschaft einen wichtigen Schritt der Entbürokratisie-rung gehen will. Die A1-Bescheinigung stellt die Geschäftsreise- und Personalver-antwortlichen deutscher Unternehmen vor immense organisatorische, prozessuale und finanzielle Herausforderungen. Von der angekündigten Reform würden auch die im EU-Ausland ansässigen Gesellschaften unserer Mitgliedsfirmen profitieren – sie ist daher richtig und folgerichtig, wenngleich auch deutlich zu spät. Viele Unter-nehmen haben bereits mit großem personellen und finanziellen Aufwand ihre inter-nen Prozesse angepasst. Hier wünschen wir uns bei künftigen Beschlüssen deutlich mehr Weitblick seitens der politischen Entscheidungsträger“, sagte VDR-Präsidiumsmitglied Christoph Carnier.

Die Europäische Kommission hatte mitgeteilt, dass die „Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ modernisiert werden. Eine Maßnahme sieht vor, den derzeit noch zu erbringenden Nachweis der deutschen Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) abzuschaffen. Die EU will den nationalen Behörden stattdessen bessere Instrumente an die Hand geben, um Missbrauch oder Betrug zu be-kämpfen und den Sozialversicherungsstatus von ins Ausland entsandten Arbeitnehmern zu überprüfen.

Wann die angekündigten Maßnahmen in Kraft treten, ist noch nicht bekannt. Unternehmen sollten daher weiterhin die derzeit geltenden Bestimmungen befolgen und ihre Mitarbeiter nicht ohne die nötigen Bescheinigungen ins Ausland reisen lassen.

Die Ende Februar 2019 veröffentlichten Vorab-Ergebnisse der VDR-Geschäftsreiseanalyse hatten gezeigt, dass die Bescheinigung für mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen eine der derzeit größten bürokratischen Hürden im Travel Management darstellt.

Hintergrund: Regeln zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit werden modernisiert (Mitteilung der EU-Kommission vom 20. März 2019)

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