Dem Bundeskartellamt liegt eine Eingabe des Verbands Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) gegen PRISM und IATA vor. Der VDR hatte zuvor mehrfach auf die datenschutz- und wettbewerbsrechtlich heikle Praxis der Weitergabe von Unternehmensdaten an PRISM bei der Buchung von Flugreisen hingewiesen.
„Unsere Eingabe gegen PRISM und die IATA beim Bundeskartellamt ist ein weiterer Schritt, um Unterstützung unserer bisherigen Arbeit gegen Marktabsprachen und für einen besseren grenzüberschreitenden Datenschutz zu erhalten. Aus Sicht des VDR entspricht der Umgang mit Informationen durch den US-amerikanischen Datenhändler PRISM Group nicht dem Bedürfnis unserer Mitglieder nach Schutz und Sicherheit ihrer Daten. Zudem verfälscht die Weitergabe von Verkaufsdaten den Wettbewerb zwischen den Fluggesellschaften und schwächt die Verhandlungsposition unserer Mitgliedsunternehmen gegenüber den Airlines. Wir ermutigen das Kartellamt daher, Ermittlungen im Sinne eines fairen Wettbewerbs und der Einhaltung deutscher und europäischer Datenschutzbestimmungen aufzunehmen“, sagte VDR-Präsident Dirk Gerdom in Frankfurt.
Die PRISM Group wird von zahlreichen Airlines unter anderem dafür eingesetzt, das Monitoring der Firmenverträge durchzuführen. Durch Ankauf von Marktdaten bei PRISM können sich die Fluggesellschaften einen Wettbewerbsvorteil in Verhandlungen mit Unternehmen verschaffen. So ist es den Airlines möglich, mit dem Wissen über das Reiseverhalten von Geschäftsreisenden und Kenntnis der Wettbewerbssituation auf einer bestimmten Flugstrecke, nachfragebezogene Preisanpassungen zum Nachteil der Kunden vorzunehmen.
„Auf einer Flugverbindung wie etwa von Frankfurt nach Paris, die derzeit von nur zwei Airlines bedient wird, kann ein Wettbewerber durch Datenankauf an sensible Informationen wie Flugmengen, Durchschnittspreise und Nachfragesituation des jeweiligen Konkurrenten gelangen. Diese Praxis verstößt unserer Ansicht nach gegen den Geheimwettbewerb“, so Gerdom.
Zudem gehörten unternehmensbezogene Reisedaten allein den jeweiligen Mitarbeitern und Unternehmen. In der Praxis sei es aber so, dass Fluggesellschaften die Zustimmung zur Weitergabe der Daten an PRISM zur Voraussetzung für einen Vertragsschluss machten.
„Mit diesem Einwilligungszwang schränken die Airlines die Wahl- und Entscheidungsfreiheit ihrer Kunden massiv ein. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Flugbuchungsdaten an einen weiteren Marktteilnehmer wie die PRISM Group geliefert werden sollten. Hier entsteht eine zusätzliche Stelle, wo Mitarbeiter- und Unternehmensdaten außerhalb des Unternehmens lagern – zudem in einem Drittland außerhalb der EU“, ergänzte Gerdom.