Der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) unterstützt vor dem Autogipfel am 17. November das Ziel der Bundesregierung, den CO2-Ausstoß von Fahrzeugen zu reduzieren und den Strukturwandel im Verkehrssektor voranzutreiben. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung mit der zusätzlichen Förderung von E-Autos, Plug-in-Hybriden und Ladeinfrastruktur setzt vor allem für Unternehmen wichtige Impulse.
„Der VDR setzt sich für nachhaltige Konzepte im Bereich Mobilität ein und ermutigt Unternehmen, unter anderem Elektrofahrzeuge im Fuhrparkbereich bereitzustellen, um die Akzeptanz und damit die Verbreitung und Nachfrage nach elektrischer Mobilität zu fördern. Ein Verbot von Verbrennungsmotoren kann aber weder kurz- noch mittelfristig die richtige Strategie sein. Hier sollte ein Schritt nach dem anderen gegangen werden. Im Sinne der geschäftlichen Mobilität werden dafür nachhaltige und smarte Mobilitätskonzepte benötigt, die ganzheitlich greifen. Hier kann der Gesetzgeber durch Steuernachlässe bei der gemischt privat-geschäftlichen Nutzung von Mobilität unterstützen“, sagt VDR-Präsidiumsmitglied Heiko Luft.
E-Fahrzeuge nur ein Teil der Lösung
Aktuell können E-Fahrzeuge im Bereich Antriebstechnik nur Teil der Lösung sein. Elektroautos fahren mit dem deutschen Strom-Mix, von dem nur weniger als die Hälfte regenerativ erzeugt wird. Zusätzlich ist der Aufwand für die Herstellung einer Batterie hoch und wenig umweltverträglich – gleiches gilt für die Entsorgung. Für wirtschaftlich kalkulierende Unternehmen ist neben dem hohen Einstiegspreis der unsichere Weiterverkaufswert des gebrauchten E-Fahrzeugs immer noch ein Anschaffungshindernis – besonders in mittelständischen und kleineren Unternehmen. Hinzu kommen geringe bzw. nicht optimale Reichweiten und der zögerliche Ausbau der Ladeinfrastruktur vor allem in kleinen und mittelgroßen Städten. Der Zeithorizont bis 2030 ist zu langfristig angesetzt.
„Um den Einsatz von Elektro-Fahrzeugen in Unternehmen weiter zu fördern und so ihre Verbreitung zu unterstützen, wäre eine vereinfachte Dienstwagenbesteuerung sinnvoll – beispielsweise durch den Wegfall der Kilometerbesteuerung oder eine unkomplizierte Regelung beim Bruttolistenpreis wie etwa eine Pauschalisierung je nach Betrag. Besonders komplex sind die Regelungen bei den Plug-In-Fahrzeugen - hier sollten fixe Beträge für die Versteuerung durch die Mitarbeiter festgelegt werden“, erklärt Luft.