Jahreshauptversammlung des VDR e.V.
Termin
Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung findet im ersten Halbjahr eines Geschäftsjahres als ordentliche Mitgliederversammlung die Jahreshauptversammlung statt.
Der Termin für die nächste Jahreshauptversammlung steht noch nicht fest. Unsere Mitglieder werden rechtzeitig (mind. 2 Wochen vor Termin, § 9 Abs. 3) per E-Mail über neue Termine informiert.
Ihr Stimmrecht
Jedes VDR-Mitglied hat eine Stimme. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr oder übertragen Sie Ihr Stimmrecht auf ein anderes Mitglied (§ 9 Abs. 4).
Beschlüsse
Werden im VDR mit einfacher Mehrheit, also 50% + 1 Stimme gefasst (§ 9 Abs. 6).
Zuständigkeit
Die Mitgliederversammlung ist gem. § 9 Abs. 9 zuständig für:
- die Wahl des Präsidiums
- die Wahl von zwei Kassenprüfenden
- Satzungsänderungen
- die Entscheidung über eingereichte Anträge