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Jahreshauptversammlung des VDR e.V.

Termin

Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung findet im ersten Halbjahr eines Geschäftsjahres als ordentliche Mitgliederversammlung die Jahreshauptversammlung statt.

Der Termin für die nächste Jahreshauptversammlung steht noch nicht fest. Unsere Mitglieder werden rechtzeitig (mind. 2 Wochen vor Termin, § 9 Abs. 3) per E-Mail über neue Termine informiert.

Ihr Stimmrecht

Jedes VDR-Mitglied hat eine Stimme. Nehmen Sie Ihr Stimmrecht wahr oder übertragen Sie Ihr Stimmrecht auf ein anderes Mitglied (§ 9 Abs. 4).

Beschlüsse

Werden im VDR mit einfacher Mehrheit, also 50% + 1 Stimme gefasst (§ 9 Abs. 6).

Zuständigkeit

Die Mitgliederversammlung ist gem. § 9 Abs. 9 zuständig für:

  • die Wahl des Präsidiums
  • die Wahl von zwei Kassenprüfenden
  • Satzungsänderungen
  • die Entscheidung über eingereichte Anträge

 

Kontakt
VDR Concierge