Beachtet Ihr Unternehmen die Fürsorgepflichten bei Geschäftsreisen?

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Geschäftsreisen gehören für viele ArbeitnehmerInnen zum Alltag. Je nach Größe und Branche des Unternehmens sind auch Auslandsaufenthalte keine Seltenheit mehr. Ob Tagesreisen, mehrtägige Business Trips oder Projekteinsätze über Monate oder sogar über Jahre – das Spektrum ist groß. Solche Geschäftsreisen bergen für die reisenden Arbeitnehmer vielfältige Risiken. Genau deshalb sollten Unternehmen ihre arbeitsvertraglichen Fürsorgepflichten kennen. Stärken Sie Ihren Reisenden den Rücken – und seien Sie im Falle eines Falles (z. B. Krankheit oder Unfall) selbst auf der sicheren Seite. Was ist für Sie verpflichtend? Informieren Sie sich jetzt mit unserem Quickcheck!

Warum sollten sich Mobilitätsmanager mit Fürsorgepflichten beschäftigen?

Prof. Dr. Tobias Ehlen, VDR-Rechtsexperte und Dozent der VDR-Akademie, im Interview

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Welche Fürsorgepflicht trägt der Arbeitgeber?

Arbeitgeber müssen Fürsorgepflichten vor, während und nach einer Geschäftsreise beachten. Dabei sollten Unternehmen immer die Rechtslage rund um die Fürsorgepflichten im Blick haben, denn der Spielraum ist begrenzt!

4 Fragen, die sich jeder Reiseplaner vor der Dienstreise stellen sollte:

  • Wie ist die gesundheitliche Verfassung des Reisenden?
  • Ist die Reisesicherheit gewährleistet oder gibt es Bedarf an einem Sicherheitstraining?
  • Wird ein Kulturtraining benötigt?
  • Ist die Familie des Reisenden bei der Planung der Geschäftsreise zu berücksichtigen?

Schon vor Reiseantritt sollten Sie klären, ob die Reisenden ausreichend vorbereitet sind. Abhängig vom Reiseland umfasst die Fürsorgepflicht, dass der Mitarbeiter etwa über den notwendigen Impfschutz verfügt und umfassende sicherheitsrelevante Informationen über sein Reiseziel erhält.

Auch während und nach der Dienstreise gibt es einiges, worauf ein Reiseplaner achten sollte, um den Fürsorgepflichten nachzukommen. Denn Achtung: Bei Verstößen kann das Unternehmen zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden!

Vorschau

Werfen Sie einen Blick in die Vorschau des Kurzleitfaden inklusive Quickcheck-Liste für die optimale Reiseplanung.

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Julia Weigel | VDR
Julia WeigelBereichsleitung Mitgliederservices und Partnermanagement