Bettensteuer/City Tax in Deutschland
Informationen und Empfehlungen für das Travel Management
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 22. März 2021, Az. 1 BvR 2868/15), dass auch Übernachtungen aus beruflichen Gründen besteuert werden dürfen, haben mittlerweile viele Städte und Kommunen die sogenannte „Bettensteuer“ als lukrative Steuereinnahmequelle entdeckt. Aktuell erheben über 50 Städte und Kommunen die Steuer und das in unterschiedlicher Ausprägung. Dies stellt Geschäftsreisende, Travel Manager und Hotellerie vor Herausforderungen:
- Einkauf: Verhandeln wir Raten inklusive oder exklusive Bettensteuer?
- Ratenladung: Viele Hotels laden die Bettensteuer standardmäßig exklusive, unabhängig von der verhandelten Rate.
- Anzeige Gesamtpreis: In Städten, in denen Hotels Steuerschuldner sind, wird die Steuer oft direkt in die Rate inkludiert. Dies ist rechtlich vorgeschrieben und wird von Verbraucherschutzorganisationen überwacht.
Zur Einordnung der Thematik lohnt ein
Blick in die Historie
Heute
2005 – Erste Einführung
2010 bis 2012 – Verbreitung und Mehrwertsteuerreform
2013 – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Ausnahme für Geschäftsreisende
2015 – Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Bettensteuer rechtmäßig
2020 bis 2022 – Pandemie-Pause und Wiederaufnahme
2022 – Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Ausnahme Geschäftsreisen entfällt
Kurtaxe vs. Bettensteuer
Wichtig ist es, den Unterschied zwischen Kurtaxe und Bettensteuer zu verdeutlichen. Die Bettensteuer kann zweckungebunden erhoben werden und betrifft meist Privat- sowie Geschäftsreisende und ist in der Regel im Endpreis bei Buchung auszuweisen. Wobei die Kurtaxe eine klare zweckgebundene Verwendung für touristische Infrastruktur vorsieht und nur Privatreisende betrifft. Die Kurtaxe wird in der Regel vor Ort erhoben und bezahlt.
Die Kurtaxe ist auch oftmals der Grund, warum der Meldeschein, obwohl in 2024 für inländische Reisende abgeschafft, dennoch ausgefüllt werden muss. Dieser dient als Grundlage zur Abgabe der Kurtaxe von Hotels an die Städte.
Ausprägungen der Bettensteuer
Hauptproblem für die Prozesse der Geschäftsreisenden sind die unterschiedlichen Ausprägungen der Bettensteuer. Denn die Regelung erfolgt kommunal. Daher können Höhe, Bezeichnung und Ausgestaltung der Abgabe von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. In einigen Städten gibt es Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, z. B. Minderjährige, Studierende oder Teilnehmende an Klassenfahrten. Einige erheben die Steuer weiterhin nur für Privatreisende.
Wesentliche Unterscheidungsmerkmale sind:
- Steuerschuldner: In den meisten Fällen sind die Beherbergungsbetriebe die Steuerschuldner (z. B. in Berlin und Hamburg). Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Reisenden direkt haftbar sind (z. B. in Düsseldorf und Münster).
- Berechnungsgrundlagen: Kommunen setzen entweder einen Prozentsatz des Übernachtungspreises zwischen 2-7,5 % an (brutto oder netto) oder berechnen eine pauschale Gebühr pro Person und Nacht (z. B. zwei bis drei Euro). In Hannover und Hamburg wird mit Staffelungen auf den Netto- oder Bruttoübernachtungspreis gearbeitet.
Gesamtpreis vs. separates Ausweisen

Entscheidende Abgrenzungskriterien zwischen diesen beiden Kategorien sind die Personenunabhängigkeit und die Steuerschuldnerschaft. Entsprechende Informationen lassen sich aus der kommunalen Gebührensatzung, dem lokalen Übernachtungssteuergesetz oder einer vergleichbaren gesetzlichen Regelung entnehmen.
Ist das Hotel Steuerschuldner führt es die Steuer an das Finanzamt ab, es besteht allerdings keine Verpflichtung, die Steuer an den Gast weiterzugeben, es muss aber bei Buchung eine Information über den Endpreis geben.
Ist der Reisende Steuerschuldner (so auch bei der klassischen Kurtaxe), ist der Beherbergungsbetrieb ein sogenannter Abgabeentrichtungsempfänger, welcher die Steuer vom Gast einziehen und abführen muss. Das Hotel darf die Abgabe vor Ort aufschlagen.
Nach § 3 Abs. 1 PAngV (Preisangabenverordnung) muss ein Unternehmer, der Verbrauchern Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, Gesamtpreise angeben.
Ein Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden.
Eine derartige Schutzwürdigkeit sieht der Gesetzgeber bei dem Verkauf von Waren oder Leistungen an Unternehmen gerade nicht vor.
Somit gibt es bei der Buchung einer Geschäftsreise keine Pflicht für die Anzeige eines Gesamtpreises im Hinblick auf die Bettensteuer. Das ist beispielsweise im GDS üblich als klassischer B2Bb Kanal. Hier macht es aber Sinn, die Bettensteuer in der Hoteldescription zu erwähnen. Wie auch immer, bezahlt werden muss die Steuer bei Check-out dennoch. Alle öffentlichen Raten (insbesondere auch auf B2C also Privatkundenportalen, wie bspw. booking.com) werden i.d.R. mit Bettensteuer angezeigt, d.h. am Ende vergleichen wir Äpfel mit Birnen.
Reisende haben ggf. über zentrale Zahlungsmittel gezahlt und können dann vor Ort von einer zusätzlichen Steuer überrascht werden. Noch viel entscheidender ist der Schritt vor der Buchung, also dem Einkauf. Wie gehen Hotellerie und Einkäufer damit um?
Empfehlungen aus dem VDR-Fachausschuss Hotel & MICE

Der VDR-Fachausschuss Hotel & MICE hat sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und mit relevanten Stakeholdern gesprochen.
Wir empfehlen den Einkauf grundsätzlich exklusive Bettensteuer. Gründe dafür sind:
- Bessere Vergleichbarkeit zwischen Städten mit und ohne Bettensteuer.
- In Städten mit Bettensteuer vergleicht man ggf. Raten mit unterschiedlichen Voraussetzungen (BAR-Rate inkl. und Corporate exkl.)
- Reduzierter administrativer Aufwand bei Steueränderungen. Hier sollte in der Rahmenvereinbarung mit dem Hotel eine Klausel inkludiert sein, die die Anpassung der Bettensteuer betrachtet
- Technische Limitierungen in den Buchungssystemen, die eine flexible Handhabung erschweren.
Gleichzeitig sollte, die Höhe der Bettensteuer im Rahmen des RFP (Request for Proposal) abgefragt werden, um Transparenz zu gewährleisten. Was aber für die Hotellerie nur möglich ist, wenn es eine feste pauschale Gebühr ist.
Ratenladung

Der Großteil der Kettenhotellerie lädt die Raten exklusive Bettensteuer. Was auch damit zu tun hat, dass die unterschiedlichen Ausprägungen der Steuer insbesondere in der Höhe, es kaum möglich machen, konsistent inklusive Bettensteuer zu laden.
Wie bereits oben aufgeführt, kann die Bettensteuer prozentual abhängig vom Netto- oder Brutto-Übernachtungspreis sein, inklusive oder exklusive Frühstück, oder ein fester Euro-Betrag. Ausschlaggebend ist die Satzung der jeweiligen Kommune. Hotelraten werden immer inklusive Mehrwertsteuer geladen; aufgrund der beschriebenen Komplexität (Berechnung der Bettensteuer vom Brutto- oder Nettoübernachtungspreis) stellt die Hotellerie nicht immer die exakten Werte der Bettensteuer für die Distributionssysteme bereit. Diese werden teilweise als Zusatzinformation in Textform geliefert. Somit ist die exakte Ausweisung der Bettensteuer in den Buchungssystemen schlicht nicht möglich.
Dies bedeutet auf Corporate-Seite, dass Rate Caps in den Online Booking Engines (OBE´s) ggf. um die Bettensteuer angeglichen werden müssten, damit der Aufschlag nicht dazu führt, dass Raten ausgefiltert werden. Das gleiche gilt für Zahlungsmittel, wenn dort Obergrenzen pro Übernachtung definiert wurden. Ergebnis kann sein – und ist schon passiert – dass der Betrag nicht mit dem vorgegebenen Zahlungsmittel bezahlt werden kann.
Ausblick

Die Bettensteuer bleibt ein äußerst komplexes Thema im Geschäftsreisebereich. Unser Ziel ist es, größtmögliche Transparenz zu schaffen, Hintergründe verständlich zu erklären und praxisnahe Hilfestellungen bereitzustellen. Eine einheitliche, vollständig zufriedenstellende Lösung ist aktuell nicht absehbar. Aufgrund der föderalen Zuständigkeiten ist eine bundesweite Harmonisierung der Regelungen unrealistisch. Damit bleibt der Umgang mit der Bettensteuer insbesondere im B2B-Bereich anspruchsvoll und prozessorientiert. Umso wichtiger ist ein kontinuierlicher Austausch mit Reisenden, Hotels und Dienstleistern, um gemeinsam praktikable Lösungen zu entwickeln.