Ausgabe 24: Europäische Kommission legt Arbeitsprogramm 2020 vor

In Zusammenarbeit mit dem EU-Parlament, den Mitgliedstaaten und den beratenden Ausschüssen hat die Europäische Kommission am 29. Januar mit ihrem Arbeitsprogramm 2020 konkrete Initiativen für die Umsetzung der politischen Leitlinien von Präsidentin von der Leyen für das erste Amtsjahr definiert.

Im Rahmen des europäischen Green Deals wurde das Zwischenziel für die Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen der EU bis 2030 verschärft. Die CO2-Emissionen der EU sollen dann um 50 Prozent unter dem Wert von 1990 liegen. Bislang lag der angestrebte Wert bei 40 Prozent. Für die Finanzierung der Klimaziele sieht die EU-KOM einen Investitionsplan in Höhe von 1 Billion Euro vor. Zudem sollen alle umweltpolitischen Maßnahmen in einem europäischen Klimapakt (angekündigt im 3. Quartal 2020) gebündelt werden.

Für das vierte Jahresquartal hat die EU-KOM eine Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität angekündigt. Bestandteil ist u.a. die Senkung verkehrsbedingter Emissionen bis 2050 um 90 Prozent. Die Strategie für nachhaltige Mobilität soll von zwei Gesetzesvorschlägen zur Förderung nachhaltiger Flugtreibstoffe und zum Aufbau eines „grünen europäischen Meeresraums“ flankiert werden. Ebenfalls im vierten Quartal soll ein „Luftverkehrspaket“ vorgelegt werden. Dabei geht es um die Überprüfung der Regeln für Flughafengebühren und für die Erbringung von Flugverkehrsdienstleistungen. Auch die Verwirklichung eines einheitlichen europäischen Luftraums steht auf der Agenda der EU-KOM.

In Sachen „Digitalisierung“ soll eine neue europäische Datenstrategie dafür sorgen, dass die digitale Wirtschaft Europas den Wert nicht-personenbezogener Daten ausschöpfen kann. Die EU-KOM hat zudem angekündigt, am 4. März 2020 eine neue Industriestrategie vorzulegen. Um den Bürokratieabbau voranzutreiben und insbesondere KMU vor neuen Verwaltungslasten zu schützen, will die EU-KOM die One-in-One-out-Regel auch auf EU-Gesetzgebung anwenden (neue EU-Regularien werden nur dann implementiert, wenn zeitgleich in demselben Politikbereich gleichwertige Verwaltungskosten gestrichen werden).

Das Arbeitsprogramm ist über das Jahr 2020 hinaus als Impulsgeber für die gesamte Legislatur zu verstehen und somit von hoher Bedeutung für den VDR. Die Initiativen für die Umsetzung der politischen Leitlinien wird die Europäische Kommission gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, den Mitgliedstaaten und anderen Partnern erörtern und umsetzen.

Aus dem Koalitionsausschuss

Zu Jahresbeginn haben viele Medien den Eindruck vermittelt, als werde im Koalitionsausschuss über das Ende der Regierung verhandelt. Das Koalitionsende bleibt allerdings ebenso aus, wie markante Beschlüsse. Es wird nach Maßgabe des Koalitionsvertrages weiterregiert, trotz einer neuen SPD-Spitze. Man wolle sich im Kreis der Koalitionsspitzen aber künftig regelmäßig treffen, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Ralph Brinkhaus, „nicht erst, wenn es brennt“.

In Sachen Innovationsförderung sprach sich der Koalitionsausschuss für ein Bündel an Instrumenten zur Förderung von Innovationen und Technologieentwicklung und für die regional- und strukturpolitischen wirtschaftlichen Entwicklung aus. Betont wurde ebenfalls eine mittelstands- und innovationsfreundlichere Ausgestaltung des Steuerrechts.

Über unseren Autor

Dr. Hubert Koch war bis März 2020 Repräsentant des VDR im politischen Berlin. In seinem Brief aus der Hauptstadt berichtete er, was sich hinter den Kulissen abspielt und an welchen Stellen die Lobbyarbeit des VDR ansetzt, um die Interessen seiner Mitglieder bestmöglich zu vertreten.