Brief aus Berlin (8): Chancen nutzen!

Unerwartet, aber hochwillkommen bietet sich dem VDR die Chance, eine der zentralen Forderungen aus den „Wahlprüfsteinen“ zur Bundestagswahl am 24. September 2017 aktiv und mit Aussicht auf Erfolg anzugehen. Die Forderung bezieht sich auf die steuerliche Behandlung von Bahncard 100, die Firmen ihren Mitarbeitern zu Verfügung stellen. Da diese die Bahncard außer für dienstliche Fahrten regelmäßig auch privat nutzen (können), gab es häufig Auseinandersetzungen mit den Finanzämtern über die angemessene Versteuerung des sogenannten geldwerten Vorteils.

Der VDR fordert die Gleichstellung von Firmenbahncards mit Dienstwagen. Danach soll der Inhaber eine Bahncard 100 diese wie ein Dienstwagennutzer mit 1 % des Bruttolistenpreises (also 4.270 Euro pro Jahr in der 2. Klasse und 7.225 Euro pro Jahr in der 1. Klasse) monatlich versteuern. Das Gesetz, in das diese Regelung eingebracht werden soll, heißt Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften. Darin ist in Artikel 2, Nr. 2, lit. a) vorgesehen, den geldwerten Vorteil von Elektrofahrzeugen von 1% auf 0,5% zu senken.

Da die Umweltschutzgründe, die für diese Absenkung ins Feld geführt werden, analog auch für dienstliche Bahncards gelten, ist die VDR Forderung stimmig. Es wird jetzt darum gehen, die nötigen Kräfte im Verband zu mobilisieren, um die gesteckten Ziele zu erreichen, zum Nutzen der Umwelt, der Unternehmen und der Mitarbeiter.

 

Über unseren Autor

Dr. Hubert Koch war bis März 2020 Repräsentant des VDR im politischen Berlin. In seinem Brief aus der Hauptstadt berichtete er, was sich hinter den Kulissen abspielt und an welchen Stellen die Lobbyarbeit des VDR ansetzt, um die Interessen seiner Mitglieder bestmöglich zu vertreten.