A1 Bescheinigung

Ordentliche VDR-Mitglieder profitieren jetzt auch von unseren Sonderkonditionen für die Bereitstellung der A1-Bescheinigung. Die entsprechenden Konditionen und Informationen zur Anmeldung stehen im geschlossenen Mitgliederportal zur Verfügung.
 

A1-Bescheinigung

Als Entsendung bezeichnet man jegliche geschäftliche Tätigkeit im Ausland, unabhängig vom zeitlichen Umfang. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Besuch, eine Besprechung oder einen Montageeinsatz o.Ä. handelt. 

Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis, dass deutsches Sozialversicherungsrecht für die Zeit der Auslandstätigkeit fortbesteht und ist unerlässlich für Ihre Geschäftsreise! 

Die A1-Bescheinigung wird von dem zuständigen Krankenversicherungsträger ausgestellt. Im Rahmen von V-KON bietet BUSINESS VISUM an, Ihren Antrag zu VDR-Konditionen zu prüfen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger zur Genehmigung weiter zu leiten und Ihnen die A1-Bescheinigung zuzustellen. Weitere Informationen zum Angebot der A1-Bescheinigung finden Sie auf der Seite unseres V-KON Partners.

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Marijke WerschnickMitgliederservice