Nun ist sie da: Die Neuregelung des § 25 im Umsatzsteuergesetz (UStG) hinsichtlich der Margenbesteuerung ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und somit in Kraft. Unklar ist aber weiterhin, welche Leistungen im Geschäftsreisebereich, beispielsweise Reisevorleistungen, von den geänderten Umsatzsteuerregelungen betroffen sind. Lesen Sie mehr dazu in unserer Mitgliederinformation.
VDR-Vizepräsidentin Inge Pirner hat deshalb in einem erneuten Gespräch mit dem finanz- und haushaltspolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Sebastian Brehm darauf hingewiesen, dass Unternehmen in dieser Frage dringend Klarheit benötigen. Brehm unterstützt das Anliegen des VDR und hält einen gemeinsamen Austausch mit der Spitze des Bundesfinanzministeriums (BMF) gleich in der ersten Sitzungswoche des neuen Jahres für möglich. Bereits im September hatte Pirner das Thema Margenbesteuerung mit dem zuständigen Referatsleiter im Ministerium erörtert. Dieser hatte in Aussicht gestellt, dass es ein klärendes Schreiben seitens des BMF geben könnte – allerdings frühestens in einem Jahr. "Bis dahin wollen wir eine Nichtbeanstandungsregelung zu der Gesetzesänderung erreichen", sagt Pirner. "Das ist das Ziel des Treffens im Bundesfinanzministerium im Januar. Zudem soll das BMF-Schreiben beschleunigt werden", so die VDR-Vizepräsidentin weiter.
Der VDR verweist bei Gesprächen im politischen Berlin bereits seit längerer Zeit auf die Probleme, die mit der Neuregelung des § 25 UStG auf den Geschäftsreisebereich und damit auf die deutsche Wirtschaft zukommen.
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