BT4Europe begrüßt die politische Einigung zur Überarbeitung der EU-Regeln zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. Damit rückt eine langjährige Forderung des europäischen Netzwerks für Geschäftsreisen in greifbare Nähe: weniger Bürokratie für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen innerhalb Europas.
Im Rahmen eines aktuellen BT4Europe-Webcasts erläuterten Expertinnen und Experten, welche Auswirkungen die Einigung auf Unternehmen, Geschäftsreisende und Organisationen mit grenzüberschreitender Tätigkeit haben wird.
Die Vereinfachung der A1-Bescheinigung für echte kurzfristige Geschäftsreisen gehört seit mehreren Jahren zu den zentralen politischen Anliegen von BT4Europe. Nach einem intensiven Dialog mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union spiegelt sich dieses Ziel nun in der politischen Einigung wider.
Weniger Bürokratie für Unternehmen
Bislang mussten Unternehmen für zahlreiche kurzfristige Geschäftsreisen innerhalb Europas eine A1-Bescheinigung beantragen, etwa für Meetings, Konferenzen oder Schulungen. Das führte zu erheblichem administrativem Aufwand, Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten.
Die nun erzielte politische Einigung verfolgt einen praxisnahen und verhältnismäßigen Ansatz. Sie soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und gleichzeitig den sozialen Schutz von Beschäftigten gewährleisten. Aus Sicht von BT4Europe ist dies ein wichtiger Schritt hin zu einer einfacheren Mobilität im europäischen Binnenmarkt.
Klare Abgrenzung schafft Rechtssicherheit
Kern der Einigung ist die Einführung von drei klar definierten Kategorien grenzüberschreitender Tätigkeiten:
- Geschäftsreisen wie Meetings, Konferenzen, Messen oder Schulungen werden künftig unabhängig von ihrer Dauer von der Pflicht zur A1-Bescheinigung ausgenommen.
- Kurzfristige Arbeitseinsätze, beispielsweise bestimmte Wartungs- oder Reparaturarbeiten, können ebenfalls ausgenommen sein, sofern sie innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nicht länger als drei aufeinanderfolgende Arbeitstage dauern.
- Bautätigkeiten bleiben weiterhin vom ersten Tag an A1-pflichtig.
Diese Differenzierung soll Unternehmen künftig deutlich mehr Rechtssicherheit bieten und unnötige Bürokratie abbauen.
Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht der Beruf
Eine der häufigsten Fragen im Webcast betraf den Einsatz von Ingenieurinnen und Ingenieuren sowie technischem Personal im Ausland.
BT4Europe stellt klar: Maßgeblich ist nicht der Beruf oder die Position einer Person, sondern die Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeit.
So fällt beispielsweise die Teilnahme einer Ingenieurin oder eines Ingenieurs an einem Meeting oder einer Schulung unter die Ausnahme für Geschäftsreisen. Erfolgt hingegen ein Einsatz für Wartungs- oder Reparaturarbeiten, kann die Ausnahme für kurzfristige Arbeitseinsätze greifen, sofern die Tätigkeit die vorgesehene Höchstdauer nicht überschreitet.
Inkrafttreten voraussichtlich ab 2028
Die politische Einigung ist ein wichtiger Zwischenschritt. Bevor die neuen Regelungen gelten, muss das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene noch abgeschlossen werden.
Nach aktuellem Stand sollen die neuen Vorschriften ab 2028 Anwendung finden. Bis dahin bleiben die bestehenden A1-Regelungen uneingeschränkt gültig.
BT4Europe empfiehlt Unternehmen daher,
- die derzeit geltenden A1-Vorgaben weiterhin vollständig einzuhalten,
- interne HR-, Mobility- und Geschäftsreiseprozesse frühzeitig auf die neuen Regelungen vorzubereiten und
- die weiteren Umsetzungsschritte aufmerksam zu verfolgen.
Europe bleibt im Dialog
Für BT4Europe zeigt die politische Einigung, dass sich Bürokratieabbau und ein hoher sozialer Schutz der Beschäftigten miteinander vereinbaren lassen. Das Netzwerk wird den weiteren Gesetzgebungsprozess sowie die Umsetzung in den Mitgliedstaaten eng begleiten und sich weiterhin für eine einheitliche Anwendung, die Digitalisierung der Verfahren und den Abbau weiterer administrativer Hürden im europäischen Geschäftsreiseverkehr einsetzen.
Den Mitschnitt des BT4Europe-Webcasts können Sie HIER ansehen.



