Bei der A1-Bescheinigung zeichnet sich eine Entlastung für Unternehmen und Geschäftsreisende ab. Nach der politischen Einigung auf EU-Ebene sollen klassische Geschäftsreisen künftig von der A1-Pflicht ausgenommen werden. Dazu zählen beispielsweise Meetings, Konferenzen, Schulungen oder Kundenbesuche, sofern dabei keine Waren geliefert oder Dienstleistungen erbracht werden.
Für bestimmte kurzfristige Arbeitseinsätze ist eine Ausnahme von bis zu drei Arbeitstagen innerhalb von 30 Tagen vorgesehen. Bau-, Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten bleiben dagegen grundsätzlich vom ersten Tag an A1-pflichtig.
Bis die Neuregelung voraussichtlich 2028 Anwendung findet, gelten die bisherigen Vorgaben unverändert weiter. Eine neue Entscheidungshilfe von BT4Europe gibt einen Überblick über die geplanten Regelungen und unterstützt Unternehmen bei der Einordnung verschiedener Reisesituationen.
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