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EU-Parlament schafft erste Klarheit: Geschäftsreisen nicht Teil der Pauschalreiserichtlinie

Politische Arbeit in der EU | Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)

VDR und BTW begrüßen Entscheidung des EU-Parlaments für mehr Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit; Ratsentscheidung noch offen

Das EU-Parlament hat beschlossen, Geschäftsreisen nicht unter die EU-Pauschalreiserichtlinie zu fassen. Der Verband Deutsches Reisemanagement (VDR) und der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) begrüßen diese Klarstellung ausdrücklich. Sie schafft in diesem Punkt Planungssicherheit für Unternehmen, Geschäftsreisebüros und die gesamte touristische Wertschöpfungskette.

Geschäftsreisen folgen anderen Regeln als Pauschalreisen. Sie entstehen im Auftrag von Unternehmen, dienen betrieblichen Zwecken und werden typischerweise auf Basis von Rahmenvereinbarungen zwischen Firmen und Anbietern abgewickelt. Mit dem Verbraucherschutzgedanken der Pauschalreiserichtlinie haben diese Strukturen nichts gemein – der Beschluss im EU-Parlament trägt dieser Realität Rechnung.

„Eine Dienstreise ist keine Pauschalreise – das war immer klar, musste aber auch rechtlich so verankert sein", sagt Inge Pirner, Vizepräsidentin des VDR. „Die Entscheidung des EU-Parlaments schafft die Verlässlichkeit, die Unternehmen und Reisebüros für ihre Planung brauchen. Kleinere Agenturen können somit vor Anforderungen geschützt werden, die in keinem Verhältnis zu ihrer tatsächlichen Rolle gestanden hätten."

VDR und BTW haben sich gemeinsam mit BT4Europe und weiteren Branchenverbänden u.a. dafür eingesetzt, Geschäftsreisen eindeutig aus dem Anwendungsbereich der Pauschalreiserichtlinie auszunehmen. Große Anbieter hätten zusätzliche Anforderungen noch auffangen können – viele kleine und mittelständische Geschäftsreisebüros wären dagegen in eine rechtliche Grauzone geraten, für die weder ihre Verträge noch ihre Strukturen ausgelegt waren.

Sören Hartmann, Präsident des BTW, betont: „Die Tourismuswirtschaft braucht eine starke und vitale Geschäftsreise. Sie leistet einen essenziellen Beitrag zur Wertschöpfung unserer Betriebe. Dahingehend begrüßen wir den Beschluss des EU-Parlaments, dass die Geschäftsreise nicht von der Richtlinie erfasst werden soll. Das schützt die Millionen Kunden vor weiterer Komplexität beziehungsweise staatlichen Kostensteigerungen und schafft endlich Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit für unsere Unternehmen. Wir freuen uns auf die noch anstehende Zustimmung des Rates."

Die Verbände sehen in der vorläufigen Entscheidung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Für VDR und BTW ist die Entscheidung zugleich ein Beispiel dafür, wie Regulierung funktionieren kann: Sie berücksichtigt die tatsächlichen Strukturen der Branche und schafft praktikable Rahmenbedingungen für Unternehmen und Anbieter. Nun steht noch die Entscheidung des Europäischen Rates aus, damit die Nationalstaaten das EU-Recht in nationales Recht umsetzen können.

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