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Treffen EU-Sanktionen nun auch Geschäftsreisen nach Russland?

Politische Arbeit | Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)

Mit dem 19. Sanktionspaket gegen Russland verschärft die Europäische Union ihre Sanktionen: Erstmals sind nicht nur Energie, Finanzen und Transport betroffen, sondern auch touristische Dienstleistungen. Die neue Verordnung (EU) 2025/2033 verbietet nach Artikel 5n Absatz 2 ausdrücklich das Erbringen von Diensten, die „in direktem Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Russland stehen“. 

Was bedeutet das konkret für Geschäftsreisen? Die Formulierung in der Verordnung ist weit gefasst: Als „touristische Aktivitäten“ gelten laut Artikel 1 zj) der Verordnung unter anderem Dienstleistungen wie Reiseauskunft, Reiseplanung, Reiseberatung und Reisebuchung – inklusive Transport (auch Flug) und Unterkunft. Die Verordnung unterscheidet dabei nicht zwischen Freizeit- und Geschäftsreisen. Daher könnten auch Business Trips nach Russland unter das Verbot fallen. Da der Wortlaut nicht eindeutig ist, sind Klarstellungen von der Bundesregierung und der EU-Kommission gefordert. 

Bei Missachtung drohen ernste Konsequenzen: Je nachdem, ob ein Verstoß vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt, kann er sogar strafrechtliche Folgen haben. Geschäftsreisen nach Russland müssen nun besonders sorgfältig geprüft werden. 

Die EU-Kommission hat für Fragen ein Help Desk eingerichtet.

Zudem soll es demnächst aktuelle FAQs der Europäischen Kommission geben, die die neusten Änderungen beinhalten.

(Quelle: DRV, fvw)

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