Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungen für Auslandsdienstreisen zum 1. Januar 2026 aktualisiert.
Für inländische Geschäftsreisen bleiben die bisherigen Sätze von 14 bzw. 28 Euro unverändert bestehen.
Für internationale Reisen wurden rund 40 Länder neu bewertet. Die Anpassungen der Pauschbeträge orientieren sich an den aktuellen Lebenshaltungskosten und den Preisentwicklungen in den jeweiligen Ländern.
Höhere Sätze ergeben sich insbesondere dort, wo die Kosten für Unterkunft und Verpflegung deutlich gestiegen sind oder sich die lokale Währung gegenüber dem Euro positiv entwickelt hat. Reduzierungen ergeben sich hingegen in Ländern, in denen die Preisbasis zurückgegangen ist oder die bisherigen Pauschbeträge im Vergleich zum tatsächlichen Preisniveau als zu hoch eingestuft wurden.
Eine vollständige Liste der Pauschbeträge ab 2026 befindet sich im offiziellen BMF-Schreiben unten.
Der VDR beschäftigt sich im Rahmen seiner politischen Arbeit mit dem Abbau von Bürokratie im Bereich Verpflegungsmehraufwendung auf Geschäftsreisen. Das beigefügte Positionspapier wurde in den verbandsinternen Fachausschüssen erarbeitet – basierend auf der Praxiserfahrung unserer Mitgliedsunternehmen. Es zeigt konkrete Reformansätze auf, wie sich bestehende steuerliche Regelungen vereinfachen lassen. Ziel ist es, sowohl Unternehmen als auch Verwaltung zu entlasten, ohne die steuerliche Integrität zu gefährden.
Auslandspauschalen 2026 (PDF)




