Es tut sich was, und Unternehmen sollten nicht nur, sondern müssen vor dem Hintergrund verschärfter Klimaschutzgesetze und Anforderungen auf EU-Ebene Transparenz in Ihre Treibhausgas-Emissionen bringen. Dies betrifft auch Dienstreisen, den eigenen Fuhrpark, geleaste Dienstfahrzeug sowie Strom für E-Fahrzeuge und das Pendeln. Das Gesetz dahinter tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Das „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) der EU ist dann verpflichtend für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, und zwar rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023.
Dazu kommt ab 2023 noch das Lieferkettengesetz, welches im Bereich geschäftliche Mobilität neue Anforderungen bei der Auswahl von Dienstleistern unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten stellt. Zusätzlcih finden sich eine Reihe weiterer Ziele und Verpflichtungen weltweit und in Deutschland, die herangezogen werden sollten (z.B. UN-SDG oder Klimagesetz in D).