Travel Risk Management: Sie sind in der Pflicht!

Es gibt klare gesetzliche Vorgaben für Arbeitgeber in Bezug auf Schutzpflichten gegenüber ihren Arbeitnehmern. Ohne ein durchdachtes und funktionierendes Reise-Risikomanagement wird das Umsetzen und Einhalten der Schutzpflichten nicht gelingen. Dies führt dann für betroffene Unternehmen zu weitreichenden Konsequenzen und zwar weit über materielle Schäden hinaus.

Die Fürsorgepflicht leitet sich aus dem Rücksichtnahmegebot §241 Abs. 2 BGB ab. Danach haben Arbeitgeber die Pflicht, alle erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen vor, während und nach einer betrieblich veranlassten Reise zu treffen, um Schäden von ihren reisenden Arbeitnehmern abzuwenden.

Ein Auszug der konkreten Pflichten:

  • Informationspflichten über Risiken der Reise
  • Durchführen erforderlicher Schulungen und Trainings
  • Arbeitsmedizinische Vor- und Nachsorge
  • Beachten maximal zulässiger Arbeitszeiten
  • Vorhalten ausreichenden Versicherungsschutzes
  • Bereitstellen von Notfallhilfe

Mögliche Schäden bei Pflichtverletzungen:

  • Bei schuldhafter Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber besteht die Pflicht zum Ersatz des materiellen Schadens
  • Bei festgestelltem Organisationsverschulden ist der Rückgriff auf Geschäftsführer/Vorstände möglich (§ 93 AktG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder)
  • Stellenweise strafrechtliche Konsequenzen
  • Es leidet die Mitarbeiterzufriedenheit
  • Sie „kratzen am guten Ruf“ Ihres Unternehmens
  • Wettbewerbsnachteil im „Kampf um Talente“

Beachtet Ihr Unternehmen die wichtigsten Fürsorgepflichten oder an welchen Stellen besteht noch Handlungsbedarf? Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, mit der Sie genau diese Fragen für Ihr Unternehmen beantworten können! Quick-Check inkl. Kurzleitfaden

Sie haben individuelle Rechtsfragen? Dann nutzen Sie den exklusiven Beratungsservice für VDR-Mitglieder!

Prof. Dr. Tobias Ehlen

"Das Beachten von Fürsorgepflichten für reisende Mitarbeiter ist ein MUSS für alle Unternehmen. Nutzen Sie bei Fragen über den Umfang der Pflichten oder die konkrete Umsetzung von Maßnahmen in Ihrem Unternehmen die vorhandene Expertise der für den VDR tätigen Experten oder der im VDR organisierten Mitglieder."


Sprechen Sie mich gerne an!
Julia Weigel | VDR
Julia WeigelBereichsleitung Mitgliederservices und Partnermanagement